Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, das der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Sie kommt insbesondere in Betracht wenn die Erben nicht in der Lage sind den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie unerfahren oder gar minderjährig sind.

 

 

Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Steuerliche Beratung im Rahmen Ihrer Testamentsgestaltung

  • Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament / Erbvertrag

  • Aufzeigen von Alternativen zur Testamentvollstreckung

  • Durchführung der Testamentvollstreckung

 

Kontakt

Rüben-Böhm Steuerberatungsges. mbH

Konrad-Adenauer-Str. 156
52223 Stolberg

Telefon:  +49 2402 95510
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